Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG)

Unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (früher Schutzhundausbildung) versteht man die Ausbildung des Hundes in den Abteilungen A, B und C, d.h. in der Fährtenarbeit, der Unterordnung und im Schutzdienst. Der Hund muss also sehr vielseitig veranlagt sein und umfassend ausgebildet werden.

Abteilung A: Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund verschiedene Fährten von 600 Schritt bis 1.500 m Länge mit unterschiedlich langer Liegezeit, versehen mit diversen Winkeln und Verleitern, mit seinem Hundeführer absuchen. Auf diesen Fährten sind Gegenstände ausgelegt, die der Hund finden und verweisen muss. Diese Sparte der Ausbildung verlangt sehr viel Kondition und Ausdauer bei Hund und Hundeführer.

Abteilung B: Unterordnung

In der Abteilung B muss der Hund viele verschiedene Aufgaben erfüllen: Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Steh, Platz aus der Bewegung, Hereinrufen, Bringen, Springen über verschiedene Hürden, Voraussenden, Ablegen usw. Dabei ist das freudige Arbeiten des Hundes Voraussetzung.

Abteilung C: Schutzdienst

In der Abteilung C muss der Hund seine Wehrhaftigkeit und seinen Kampftrieb unter Beweis stellen. Er muss einen versteckten Helfer suchen, finden, verbellen, ihn an einer Flucht hindern, ihn bewachen, abtransportieren, einen Überfall auf seinen Hundeführer verhindern und abwehren und bei all diesen Situationen von seinem Hundeführer stets geführt und geleitet werden können. Der Hund wird dabei allerdings nicht zum "wilden Beißer erzogen", sondern es wird ein gehorsamer und sauber arbeitender Hund verlangt.
Alle Übungen werden in unterschiedliche Schwierigkeitsstufen unterteilt. Es gibt die VPG in den Stufen A (ohne Fährtenarbeit) und I bis III.

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