
Vielseitigkeitsprüfung für
Gebrauchshunde (VPG)
Unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (früher
Schutzhundausbildung) versteht man die Ausbildung des Hundes in den Abteilungen
A, B und C, d.h. in der Fährtenarbeit, der Unterordnung und im Schutzdienst. Der
Hund muss also sehr vielseitig veranlagt sein und umfassend ausgebildet werden.
Abteilung A: Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund verschiedene Fährten von 600 Schritt bis
1.500 m Länge mit unterschiedlich langer Liegezeit, versehen mit diversen
Winkeln und Verleitern, mit seinem Hundeführer absuchen. Auf diesen Fährten sind
Gegenstände ausgelegt, die der Hund finden und verweisen muss. Diese Sparte der
Ausbildung verlangt sehr viel Kondition und Ausdauer bei Hund und Hundeführer.
Abteilung B: Unterordnung
In der Abteilung B muss der Hund viele verschiedene Aufgaben erfüllen:
Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Steh, Platz aus der Bewegung, Hereinrufen,
Bringen, Springen über verschiedene Hürden, Voraussenden, Ablegen usw. Dabei ist
das freudige Arbeiten des Hundes Voraussetzung.
Abteilung C: Schutzdienst
In der Abteilung C muss der Hund seine Wehrhaftigkeit und seinen Kampftrieb
unter Beweis stellen. Er muss einen versteckten Helfer suchen, finden,
verbellen, ihn an einer Flucht hindern, ihn bewachen, abtransportieren, einen
Überfall auf seinen Hundeführer verhindern und abwehren und bei all diesen
Situationen von seinem Hundeführer stets geführt und geleitet werden können. Der
Hund wird dabei allerdings nicht zum "wilden Beißer erzogen", sondern es wird
ein gehorsamer und sauber arbeitender Hund verlangt.
Alle Übungen werden in unterschiedliche Schwierigkeitsstufen unterteilt. Es gibt
die VPG in den Stufen A (ohne Fährtenarbeit) und I bis III.